Mordprozess

Das Wesen befahl ihm zu töten

Der Angeklagte (links) mit Dolmetscher, Verteidiger und Justizvollzugsbeamten. Bild: Maximilian Bosch
Am Landgericht Augsburg begann am vergangenen Dienstag der Prozess gegen den heute 35-jährigen Mann, der vor rund einem Jahr ein indisches Ehepaar mit dem Messer angriff und schwer verletzte. Der Ehemann verstarb kurze Zeit später im Universitätsklinikum Augsburg.

Das angegriffene Ehepaar war direkter Nachbar des damals 33-jährigen Asylbewerbers im Mehrfamilienhaus in der Donauwörther Bahnhofstraße. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Morgen des 29. März 2019, gegen 7.15 Uhr, mit Küchenmesser und einem Seil bewaffnet im Hof der Wohnanlage seinem Nachbarn aufgelauert zu haben, mit der Absicht, ihn zu töten. Mit „einer Vielzahl wuchtiger Hieb- und Schnittbewegungen“ habe der Angeklagte dann vor allem den Mann, aber auch dessen Ehefrau angegriffen und schwer verletzt. Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord.

Mehrere Augenzeugen versuchten während der Tat auf den Beschuldigten einzuwirken, jedoch ohne Erfolg. Erst als die Polizei eintraf, ließ er von dem Ehepaar ab, das eigentlich nur den Sohn der Familie in die Schule bringen wollte.

Tat eines psychisch gestörten Mannes

Der Beschuldigte stammt aus Conakry in Guinea und kam 2001 als Kind nach Deutschland. Er stand zur Zeit der Tat kurz vor der Abschiebung, nachdem er wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss erst seinen Führerschein, dann seine Arbeitsstelle verloren hatte. 

Der Angeklagte kam bereits kurz nach der Festnahme in psychiatrische Behandlung, laut Anklageschrift beging er die Tat in einem Zustand der Schuldunfähigkeit. In der Verhandlung äußerte sich der Beschuldigte nur zu seinen persönlichen Verhältnissen und ließ ansonsten von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin heißt es, dass der Beschuldigte bestürzt sei über seine Tat. Sein Motiv liegt in seiner psychischen Störung begründet: Ein „Wesen“ habe ihn aus seinem Fernsehgerät und den Wänden heraus befohlen, seinen Nachbarn zu töten, weil dieser sein Volk unterdrücke. Der Beschuldigte habe versucht sich dagegen zu wehren, und z.B. Kaffeepulver und Pfeffer im Haus verstreut, da das Wesen das nicht vertragen hätte. Am 29. März habe es dann geheißen: „Jetzt oder nie“. Die Frau habe er dabei nicht töten wollen, nur den Mann.

In der Beweisaufnahme wurden bereits 16 Zeugen vernommen, sechs Aufzeichnungen von Notrufen gehört und ein Handyvideo angeschaut. Am Donnerstag, 5. März, wird die Verhandlung fortgesetzt.

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