Am vergangenen Dienstag musste sich ein junger Mann vor dem Landgericht Augsburg wegen dem Verdachts der räuberischen Erpressung verantworten. Dieser soll in verschiedenen Zeiträumen im Jahr 2016 seine damalige Freundin genötigt und bedroht haben.
Am vergangenen Dienstag musste sich ein junger Mann vor dem Landgericht Augsburg wegen dem Verdachts der räuberischen Erpressung verantworten. Dieser soll in verschiedenen Zeiträumen im Jahr 2016 seine damalige Freundin genötigt und bedroht haben.
Augsburg/Asbach-Bäumenheim - Vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Augsburg musste sich heute Orhan Z. verantworten, dieser soll zu mehreren Zeitpunkten im Jahr 2016 seine Exfreundin Melissa K. genötigt und bedroht haben. Zu einem nicht mehr genau feststellbarem Zeitpunkt im März/April des Jahres 2016 soll der Angeklagte Orhan Z. seiner damaligen Freundin Melissa K. gedroht haben, gemeinsame Videos, die die beiden beim Geschlechtsverkehr zeigen, zu veröffentlichen, wenn sie ihm nicht eine Kaution in Höhe von 400,- Euro bezahle. Des Weiteren behauptete die Geschädigte, dass der Angeklagte sie am 23. August 2016 in einer Wohnung in Asbach-Bäumenheim mit einer Axt in der Hand bedroht haben soll. Ebenfalls wird ihm vorgeworfen, seine Exfreundin am selben Tag am Hals gepackt zu haben und nach unten gedrückt zu haben. Auch dabei soll der Angeklagte, laut Aussage der Geschädigten, gedroht haben, Videoaufnahmen vom gemeinsamen Geschlechtsverkehr der beiden zu veröffentlichen.
Angeklagter macht Teilgeständnis
Am zweiten Verhandlungstag gab der Angeklagte vor dem Landgericht Augsburg zu, seine Exfreundin genötigt zu haben, indem er sie mit gemeinsamen Sexvideos erpresste, damit sie ihm Geld überweise. Der Angeklagte zeigte sich letztendlich schuldbewusst und erklärte, dass "es ihm leid täte" und "so etwas nie wieder vorkomme". Den Vorwurf hingegen, dass er seine Exfreundin mit einer Axt bedroht haben soll, stritt der junge Mann jedoch ab. Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte das Teilgeständnis des Mannes und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung und die Ableistung von Sozialstunden.
Kein Zweifel an Opferaussage
Nach einer halbstündigen Beratungszeit verurteilte Richter Roland Christiani den Mann zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 9 Monaten auf Bewährung. Ebenfalls muss der Mann 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen. Richter Roland Christiani betonte in seiner Urteilsbegründung, dass das Gericht keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Geschädigten habe.