Menschen mit Behinderung, die sich für die Wahl in den Inklusionsbeirat des Landkreises Donau-Ries zur Verfügung stellen möchten, können sich noch bis Freitag, 16. Juni beim Landratsamt Donau-Ries anmelden.
Donauwörth - Gewählt werden zwölf Menschen mit Behinderung, die die Interessen der Menschen mit Behinderung vertreten. Auch für Wahlberechtigte besteht eine Anmeldepflicht. Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind neben den ernannten Mitgliedern zum einen Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt im Landkreis Donau-Ries haben und zum anderen Vereine, Organisationen und Gruppierungen, sowie Bildungseinrichtungen aus der Behinderten- und Selbsthilfearbeit oder Bildungseinrichtungen, die sich in diesem Umfeld einbringen und engagieren und die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im Landkreis Donau-Ries haben. Anmeldung zur Wahl erforderlich Einladungen zur Wahl erhalten die wahlberechtigten Personen, die sich bis zum 23. Juni 2017 im Landratsamt Donau-Ries (Tel. 0906/74-332) angemeldet haben.
Die Ziele des Inklusionsbeirates sind unter anderem: die Wahrnehmung der Interessen für Menschen mit Behinderung, die Förderung des Erfahrungsaustausches, die Beratung der Kreisverwaltung und des Kreistages bei Fragen, die Menschen mit Behinderung betreffen (Inklusion in allen Lebenslagen, Wohnen, Arbeit, Mobilität, Kultur) sowie die Mitwirkung bei der Überprüfung von öffentlichen Veranstaltungen auf Barrierefreiheit. Zusätzlich werden im Inklusionsbeirat Fraktionsmitglieder des Kreistages, Vertreter der öffentlichen Hand und Mitglieder der ARGE OBA mit einem Stimmrecht vertreten sein. Die Wahlen zum Inklusionsbeirat finden am 6. Juli im Gymnasium in Donauwörth statt. Das Anmeldeformular für die Wahl in den Inklusionsbeirat und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.donau-ries.de Rubrik Inklusionsbeirat. Ansprechpartner: Nicole Schwenzel, Tel. 0906/74-332, E-Mail nicole.schwenzel@lra-donau-ries.de. (pm)