Tödlicher Verkehrsunfall

Mordprozess: Angeklagter äußert sich zur Anklageschrift

Am Vormittag des zweiten Prozesstages ließ der 28-jährige Hauptangeklagte durch seinen Verteidiger eine erste Erklärung verlesen. Bild: Thomas Oesterer
Am Vormittag des zweiten Prozesstages ließ der 28-jährige Hauptangeklagte durch seinen Verteidiger eine erste Erklärung verlesen und entschuldigte sich darin bei den Hinterbliebenen des 54-jährigen Opfers.

Zweiter Tag im Mordprozess um den tödlichen Verkehrsunfall am 6. April vergangenen Jahres bei Monheim. Rückblick: Der damals 27-jährige Hauptangeklagte verlor an jenem Abend die Kontrolle über seinen Pkw krachte frontal in den Wagen einer 54-Jährigen. Die Frau kam dabei ums Leben - der Verursacher und sein Beifahrer wurden schwer verletzt. Was zunächst nach einem tragischen Unfall aussah, wurde im Nachgang durch die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu einem Kriminalfall - dem mittlerweile 28-Jährigen wird Mord und die Ausübung eines verbotenen Autorennens vorgeworfen.

Verteidiger des Angeklagten verliest Einlassung

Nachdem der Gerichtstermin vergangene Woche abgesagt werden musste, hatten der Haupt- und der Nebenangeklagte heute zunächst die Möglichkeit, sich zu den vorgebrachten Anklagepunkten zu äußern. Dies war im Vorfeld bereits durch die Verteidigung angekündigt worden und geschah in beiden Fällen durch eine schriftliche Einlassung, die von den jeweiligen Verteidiger*innen Hans-Dieter Gross bzw. Veronika Tauchert verlesen wurden. Darin entschuldigte sich der Unfallverursacher zunächst bei den Hinterbliebenen des 54-jährigen Unfallopfers. Sowohl der Ehemann als auch die beiden Kinder treten in diesem Prozess als Nebenkläger auf. Dem Angeklagten tue das Geschehene aufrichtig leid und es sei nie seine Absicht gewesen, dass so etwas passiere.

Es sei zwar richtig, dass er mit der festgestellten Geschwindigkeit unterwegs gewesen war, jedoch habe er zu keinem Zeitpunkt ein „Rennen“ fahren wollen. Er habe die Strecke, die quasi vor seiner Haustür liege, sehr gut gekannt und daher weder für sich noch die Unfallgegnerin eine echte Gefahr gesehen. Ein von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift skizziertes „Abheben“, "Schanzen" und „Fliegen“ sei ebenfalls nie die tatsächliche Absicht des Unfallfahrers, sondern vielmehr ein „dummes Dahergerede“ gewesen.

Opferanwalt: "Entschuldigung rein verteidigungstaktischer Natur"

Die Angehörigen der getöteten 54-Jährigen, die nicht am Prozess teilnehmen, ließen durch ihren Anwalt Raphael Vergho ebenfalls eine kurze Einlassung verlesen. Diese weißen darin jede Entschuldigung des Angeklagten ab und empfinden diese als „unglaubwürdig und rein verteidigungstaktischer Natur“. Der Angeklagte habe im Vorfeld mehr als ein Jahr Zeit gehabt sein ehrliches Mitgefühl auszudrücken - dies sei nicht geschehen, so Vergho weiter.

Verteidigung will von Tötungsvorsatz abkommen

Nach einer Pause wird der Prozess am Nachmittag fortgesetzt. Dann wird zum ersten Mal ein unabhängiger Gutachter seine Einschätzungen zum Unfallhergang geben. Für Verteidiger Moritz Bode werden genau diese Zeugen im weiteren Verlauf der Verhandlung entscheidend sein. „Es kommt natürlich jetzt darauf an, was die Zeugen, besonders aus dem engeren Umfeld, sagen und natürlich auch auf die Aussagen der Sachverständigen“, so Rechtsanwalt Moritz Bode. Das Ziel der Verteidigung sei es dabei, von jeglichem Tötungsvorsatz abzukommen.