Pünktlich um 14:00 Uhr betraten die Richter der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg den gut gefüllten Verhandlungsraum zur Urteilsverkündung. Dem vorausgegangen waren insgesamt acht Verhandlungstage, in denen teils erschreckende Details über den tödlichen Verkehrsunfall vom April 2021 bekannt wurden. So skizzierte die Staatsanwaltschaft detailliert die letzten Augenblicke im Leben des Unfallopfers und wie es überhaupt zum Zusammenstoß kommen konnte. Hauptbeweismittel waren dabei stets die Dashcam-Aufnahmen aus dem hochmotorisierten Auto des Hauptangeklagten. Die zu klärende Frage: Haben die beiden Angeklagten mit Vorsatz gehandelt oder nicht?
Verteidigung plädiert auf "Fahrlässige Tötung"
Im Gegensatz zur Anklageschrift - in dieser hatte die Staatsanwaltschaft noch von Mord bzw. Beihilfe zum Mord gesprochen - plädierte Staatsanwalt Johannes Pausch am vergangenen Dienstag "lediglich" auf "Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge" bzw. Beihilfe zum Straftatbestand. Im Laufe des Prozesses konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der 28-jährige Hauptangeklagte in der Unfallnacht mit Vorsatz gehandelt habe, so die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft forderte beim Unfallverursacher entsprechend eine Haftstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten, beim Nebenangeklagten in Höhe von zweieinhalb Jahren. Die Verteidigung bewerte den tödlichen Verkehrsunfall hingegen lediglich als "Fahrlässige Tötung" - und forderte ein entsprechend niedrigeres Strafmaß.
Richter folgt größtenteils Ausführungen der Staatsanwaltschaft
Richter Roland Christiani folgte in seiner Urteilsverkündung größtenteils den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die er als "außergewöhnlich präzise und reflektiert" bezeichnete und verurteilte den 28-jährigen Hauptangeklagten schließlich zu sechs Jahren und drei Monaten und den 29-jährigen Nebenangeklagten zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die Begründung: "Der tödliche Verkehrsunfall ist kein Mord, weil der bedingte Tötungsvorsatz fehlt - aber selbstverständlich ist es ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit sich selbst und in diesem Fall mit Todesfolge", so Christiani. Anders als die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer forderte, nämlich ein lebenslängliches Fahrverbot, kommt auf den Hauptangeklagten lediglich ein Fahrverbot in Höhe von fünf Jahren zu.
Die Angeklagten können im Nachgang in Berufung gehen. Der Hauptangeklagte erklärte hierzu nach Rücksprache mit seinen Verteidigern, dass er das Urteil bis zu einer erneuten Absprache in der kommenden Woche nicht akzeptieren wolle.