Die 15. Strafkammer hat aktuell 24 Hauptverhandlungstage bis November 2023 angesetzt. Es verbleibt bei dem bereits durchgeführten Akkreditierungsverfahren. Die Akkreditierungen gelten fort. Die Bescheinigungen für die Akkreditierung werden voraussichtlich Ende Mai versandt werden.
Dem Angeklagten Mediziner (73) wird vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 gegenüber einer dreistelligen Zahl von Patienten eine Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben, so dass diese gutgläubig von einer Impfung ausgingen, tatsächlich aber keinerlei Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus entwickelten.
Diese vermeintlichen Leistungen soll der Angeklagte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet haben. Darüber hinaus soll er im Zusammenwirken mit anderen Patienten die Durchführung einer Impfung in deren Impfpässen dokumentiert haben, ohne eine solche durchzuführen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg – Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen – wirft dem Angeklagten daher vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentliche unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus (§ 74 Abs. 2 IfSG) vor. (pm)