Auch um 13:30 Uhr, als der Prozess am heutigen Nachmittag nach einer längeren Pause endlich starten sollte, das gleiche Bild wie bereits am Vormittag: Die Bank des Angeklagten blieb leer." Trotz umfangreicher Suchmaßnahmen seitens der Kriminalpolizei konnte der Angeklagte in den vergangenen Stunden nicht aufgegriffen werden", erklärte das Gericht entsprechend. Für den weiteren Verlauf des Prozesses bedeutet dies - auch dann, wenn der Wemdinger Mediziner gefasst werden kann - eine komplette Neuansetzung der bereits feststehenden Termine, bis dahin gilt das Verfahren als ausgesetzt. Ursprünglich waren bis Ende November insgesamt 23 Termine mit über 80 Zeug*innen angesetzt.
Angeklagter mit Haftbefehl gesucht
Ansonsten ergeben sich für den Angeklagten unabhängig vom Haftbefehl zumindest rein strafrechtlich keine weiteren Konsequenzen. So erklärte Pressesprecher Peter Grünes, dass das Nicht-Erscheinen vor Gericht keine neue Straftat darstelle und damit auch keine direkten Auswirkungen auf ein mögliches Strafmaß habe. Wie bereits berichtet, wird dem Angeklagten vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und die unrichtige Dokumentation von Corona-Schutzimpfungen angelastet. Hierbei reicht der mögliche Strafrahmen bei vorsätzlicher Körperverletzung und Betrug von einer Geldstraße bis zu einer Freiheitsstraße bis zu fünf Jahren. Beim Vorwurf der unrichtigen Dokumentation einer Corona-Schutzimpfung ist eine Strafe zwischen einer Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Haft möglich.
Wie und wann das Strafverfahren weiter geht, ist aktuell noch völlig offen und hängt jetzt davon ab, ob und wenn ja, wie schnell die Beamten den flüchtigen Mediziner stellen können.