Kraftfahrzeugsteuer

Steuerentlastung für ehrenamtliche Feldgeschworene

Bild: pixabay
Für Landwirte, welche ihre Fahrzeuge vorübergehend im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Feldgeschworene nutzen, gibt es nun eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.

Seit Dezember 2018 erhalten auch Landwirte, die ihre begünstigten Fahrzeuge vorübergehend im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Feldgeschworene nutzen, eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. „Diese Regelung ist eine staatliche Anerkennung für die "Hüter der Grenzen", die einen wichtigen Einsatz im Namen des Gemeinwohls leisten“, so der CSU-Stimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler. Wie das Finanzministerin nun mitteilt, ist es gelungen, die Tätigkeit der Feldgeschworenen in den Katalog der zulassungsfreien Verwendungszwecke aufzunehmen. 

Nach bislang geltendem Recht entfiel für Landwirte die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, wenn sie ihr begünstigtes Fahrzeug nur vorübergehend im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Feldgeschworene einsetzten.

„Diese Regelung war kaum vermittelbar und führte in der Praxis zu Problemen“, so MdL Fackler. Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung hatte sich daher für eine Anpassung eingesetzt und im vergangenen Jahr mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Kontakt aufgenommen.

Im Landkreis Donau-Ries engagieren sich derzeit rund 830 Feldgeschworene dafür, dass die Grenzzeichen erhalten bleiben. In Bayern gibt es insgesamt rund 80 Millionen Grenzpunkte, davon sind 30 Millionen Grenzsteine.(pm)

Weitere Informationen unter: https://www.bayern.de/fueracker-steuerentlastung-fuer-ehrenamtliche-feldgeschworene-finanz-und-heimatminister-fuer-feldgeschworene-in-berlin-erfolgreich-kuenftig-keine-zusatzbelastung-mehr-durch-kfz-steuer-beim-ehre/