Bayerischer BauernVerband

Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Jagdgenossenschaften

V.r.n.l.: Karl-Heinz Fackler, Sprecher der AG Jagdgenossenschaften, Hubert Witt, Referent, Ulrich Hins, Referent, Lorenz Hofer, stellvertretender Sprecher der AG Jagdgenossenschaften.

Bild: Michael Stiller
Am 26.11.2019 fand in Wemding die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Jagdgenossenschaften im Donau-Ries statt.

Bürokratie und Verwaltung machen auch vor den Jagdgenossenschaften nicht halt. Hoch interessante Themen standen auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Jagdgenossenschaften im Landkreis Donau-Ries. Landrat Stefan Rößle dankte in seinem Grußwort dem Vorsitzenden Karl-Heinz Fackler für die hervorragende Arbeit der Arbeitsgemeinschaft im Landkreis. An dem guten Zulauf der Versammlung lässt sich auch die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieser Gemeinschaft erkennen. Zahlreiche Jagdgenossenschaften verwenden nach wie vor den größten Teil der eingenommenen Jagdpacht zum Wegebau und beteiligen sich aktiv bei der Abschussplanung. Damit nehmen die Jagdgenossenschaften wichtige gesellschaftliche Aufgaben war, sagte Rößle. In der Diskussion um den Artenschutz und Klimawandel ist es wichtig, die richtig Balance zwischen einer starken Industrie und Landwirtschaft und einem vernünftigen Naturschutz zu finden. Nicht nur die Landwirte und Waldbesitzer sind hier gefordert, sondern auch der Landkreis, die Kommunen und die Verbraucher. Jeder muss an seinem Platz überlegen, was er selbst zum Naturschutz und Klimaschutz beitragen kann, so der Landrat. Für Ulrich Singer von der AfD steht auch fest, dass der Naturschutz mit mehr Augenmaß umgesetzt werden muss. So muss für ihn das Wild dem Wald angepasst, der Biber stärker reguliert und der Wolf auch zum Abschuss freigegeben werden, wenn Schafe oder Kälber vom Wolf gerissen werden. Es darf keine zusätzliche Bürokratie entstehen und das Waffenrecht darf nicht verschlechtert werden, sagt Singer. Für Johann Häusler von den Freien Wählern muss die Schwarzwildjagd weiter intensiviert werden. Den Einsatz von Nachtsichtgeräten hat der Freistaat auf den Weg gebracht. Die Entscheidung einer Genehmigung liegt nur bei der unteren Jagdbehörde. Wichtig sei die gute Zusammenarbeit zwischen den Jagdgenossen, der Jagdgenossen-schaft und den Jägern. Nur so lassen sich die Herausforderungen einer Jagdgenossenschaft erfolgreich meistern, sagt Häussler.

Hubert Witt, ehem. Vorsitzender der Bayerischen Jagdaufseher und selbst Jagdpächter im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg, zeigte in seinem sehr anschaulichen Vortrag auf, welchen Einfluss der Wolf auf die Jagd haben kann. Die ersten Wölfe sind im Jahr 2000 aus Polen in die Niederlausitz gekommen. Innerhalb weniger Jahre haben sich die Wölfe derart vermehrt, dass es heute über 53 Rudel in Brandenburg, Sachsen Anhalt und Niedersachsen gibt. Der Aktionsradius eines Wolfes liegt bei 30 mal 50 km an einem Tag. Die Wölfe reisen Muffel, Rehe, Hirsche, Schafe und Kälber aber kein Schwarzwild. 2018 wurden in der Niederlausitz 478 Weide- und Nutztiere gerissen. Dies ist kein schöner Anblick, gesteht Witt. Die Bejagung von Schwarzwild und Schalenwild wird extrem schwierig, da sich die Tiere in sehr großen Rudeln sammeln. Das Wolfmanagement hat kläglich versagt, resümiert Witt. Durch die schwierigere Jagd können die Abschusspläne nicht mehr eingehalten werden. Die Verbiss- und Schwarzwildschäden nehmen extrem zu, so dass die Jagd beim Auslaufen der bestehenden Jagdpachtverträge häufig nicht mehr verpachtet werden kann, warnt Witt eindringlich.

Der Jagdpachtvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem im wesentlichen Vertragsfreiheit gilt. Lediglich die Vertragslaufzeit von 9 Jahren ist beim Neuabschluss eines Jagdpachtvertrages gesetzlich vorgegeben, sagt Ulrich Hins, Referent für Jagdangelegenheiten an der BBV Hauptgeschäftsstelle in Augsburg. Während der BBV-Musterjagdpachtvertrag den Wildschadensersatz zu 100 % beim Jagdpächter vorsieht, gibt es immer mehr Jagdpachtverträge, die andere Verteilungen dokumentieren. Laut Hins ist es wichtig, dass die nicht abgedeckten Wildschäden am Ende immer die Jagdgenossen-schaft selbst tragen muss. Dies kann für die Jagdgenossenschaften ein großes finanzielles Risiko darstellen, mahnt Hins. Ein häufiger Streitpunkt ist auch das Thema, welche Hauptbaumarten im Revier vorkommen. Wenn dies nicht eindeutig erkennbar ist, empfiehlt es sich, diese Hauptbaumarten ausdrücklich im Jagdpachtvertrag schriftlich zu benennen. Bei Neuausschreibung eines Jagdreviers, sollten der Jagdvorstand und die Jagdgenossen sich bereits vor der Ausschreibung überlegen, was im Jagdpachtvertrag geregelt werden soll. Je intensiver die Kommunikation zwischen der Jagdgenossen-schaft und den Jägern geführt wird, umso größer wird das gegenseitige Verständnis der unterschied-lichen Interessen. Wichtig ist, laut Hins, nicht einen möglichst hohen Pachtzins zu erzielen, sondern einen, wenn möglich, regionalen Jagdpächter zu finden, der vor Ort ist und bei Bedarf schnell eingreifen kann.

Leider macht die Datenschutzgrundverordnung auch vor den Jagdgenossenschaften nicht halt. Dies sei mittlerweile rechtlich eindeutig geklärt, sagt Hins. Das bedeutet, dass auch die Jagdgenossenschaften dokumentieren müssen, wer was mit welchen Daten in der Jagdgenossenschaft macht. Auch muss die Jagdgenossenschaft einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die ordnungsgemäße Datenver-waltung regelmäßig überprüft. Hierzu hat der Bayerische Bauernverband einen entsprechenden Leitfaden herausgebracht und stellt diesen seinen Mitgliedsjagdgenossenschaften zur Verfügung. (pm)   

Bild: Michael Stiller