Die Corona-Pandemie hat Deutschland und ganz Europa im Griff. Auch der Politikbetrieb ist im Krisenmodus. In der vergangenen Woche z.B. musste die Sitzung des Agrarausschusses des Bundesrats zur Düngeverordnung entfallen. Auch die Plenumssitzung am 3. April, in der über die geplanten Verschärfungen entschieden werden sollte, wird nicht wie geplant stattfinden. Stattdessen kommt der Bundesrat am kommenden Freitag, 27. März zu einer Sondersitzung zusammen, um über ein Maßnahmen-Paket gegen die Corona-Krise zu entscheiden. Entscheidung zur umstrittenen Reform der Düngeverordnung soll auf der Tagesordnung stehen. "Das wäre in der momentanen Lage völlig inakzeptabel! Und zwar nicht nur, weil jetzt der Kampf gegen Corona oberste Priorität haben muss", sagt Karlheinz Götz, Kreisobmann, des BBV Donau-Ries. "Viele Fragen rund um den Gesetzesentwurf sind weiter offen und die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 2. April. Ein ordnungsgemäßes und dem Thema angemessenes Verfahren ist in der aktuellen Situation schlicht unmöglich!"
Der Bauernvertreter betont, dass jetzt alle Kraft nötig sei, damit die Landwirtschaft trotz Corona arbeitsfähig bleibt und die Versorgung mit Lebensmitteln sichern kann. "Dass in der Bundesrats- Sondersitzung am Freitag auf Biegen und Brechen die verschärfte Düngeverordnung durchgedrückt werden soll, ist ein Skandal", sagt Götz. "Der Gesetzesentwurf ist und bleibt unausgegoren, fachlich sind noch unzählige Fragen offen." Sollte das Gesetz jetzt beschlossen werden, müssten außerdem die Länderbehörden trotz Corona die Binnendifferenzierung innerhalb von 6 Monaten hinbekommen – oder fast ganz Deutschland wäre plötzlich rotes Gebiet und Pflanzen könnten nicht mehr ausreichend gedüngt werden. "Die Düngeverordnung muss deshalb von der Tagesordnung gestrichen werden. In einer solchen Situation erwarte ich auch das Verständnis der Europäischen Kommission für einen solchen Schritt. Momentan muss der Fokus auf der Versorgungssicherheit liegen!" (pm)