Gestern Abend stimmte der Gemeinderat in Bäumenheim einstimmig gegen das Bürgerbegehren zum Erhalt der Mertinger Straße. Formale und materielle Fehler im Bürgerbegehren haben den Gemeinderat zu dieser Entscheidung bewogen. Getrübte Stimmung nicht nur bei den Initiatoren.
Bäumenheim - In einer Vielzahl von Besprechungen und Gemeinderatssitzungen war die Verlegung der Mertinger Straße in Bäumenheim Thema. Mit 16 zu einer Stimme entschied sich der Gemeinderat am 17. Juli für die Verlegung der Straße. Die Entscheidung des Rates hat in der Gemeinde hohe Wellen geschlagen, sodass am 23. August von einer Bürgerinitiative das Bürgerbegehren "Erhalt der Mertinger Straße in der jetzigen Verkehrsführung" Bürgermeister Martin Paninka vorgelegt wurde.
Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde in den vergangenen Tagen von Rechtsanwalt Gert Guggemos geprüft. Dieser wurde von der Gemeinde Asbach-Bäumenheim beauftragt das Bürgerbegehren zu überprüfen. "Ich habe ein relativ umfangreiches Gutachten nach dem gängigen Prüfungsschema erstellt", erklärte Guggemos. Seiner Ansicht nach wurde sowohl ein formeller als auch ein materieller Fehler begangen. "Auf dem Bürgerbegehren wurden die vertretungsberechtigen Personen zwar genannt, aber eine Adresse wurde nicht angegeben", so der Rechtsanwalt. "Die Zuordnung der Person ohne einen Adresszusatz ist schwer oder kaum möglich", führte er weiter an. Guggemos erklärte jedoch auch, dass der formelle Fehler "nicht zwingend" ausschlaggebend für die Entscheidung des Gemeinderates sein muss.
Wesentlich schwerwiegender in den Augen des Rechtsanwaltes war ein materieller Fehler bei der Fragestellung des Bürgerbegehrens. Laut dem beauftragten Experten müsse die Fragestellung eines Bürgerbegehrens "ergebnisoffen gestaltet" werden.
"Für mich gibt es aus der Fragestellung keine Alternative", so Gert Guggemos. Danach empfahl der Rechtsanwalt den Gemeinderatsmitgliedern die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abzulehnen.
Bedauern war bei vielen Mitgliedern des Gemeinderates an diesem Abend zu spüren. Auch Bürgermeister Martin Paninka äußerte sich offen gegenüber der Idee des Bürgerbegehrens: "Unser Bestreben war von Anfang an die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zuzulassen." Auch Andreas Mayer sprach sich für ein Bürgerbegehren aus: "Grundsätzlich hätten wir das Bürgerbegehren gerne heute durchgesetzt." Laut Mayer hätten die vorliegenden Fehler aber dazu geführt, dass das Bebbauungsplanverfahren für die Verlegung der Straße einer Gerichtsentscheidung schließlich nicht standgehalten hätte. "Dies hätte massive Verzögerungen für die Gemeinde und damit auch für die Firma GEDA zur Folge gehabt", so Mayer.
Initiative hält an Gegengutachten fest
Auch die Initiative zur "Erhaltung der Mertinger Straße in der jetzigen Form" hatte einen Rechtsanwalt beauftragt das Bürgerbegehren zu überprüfen. Schon vor wenigen Tagen nahm der von der Initiative zur Erhaltung der Mertinger Straße beauftragte Rechtsanwalt Stefan Wirth Stellung zu der Zulässigkeit des Begehrens: "Das Bürgerbegehren "Erhalt der Mertinger Str. in der jetzigen Verkehrsführung" ist zulässig. Es ist nicht ersichtlich, mit welcher rechtlichen Begründung die Gemeinde Asbach-Bäumenheim das Bürgerbegehren für nicht Zulässig erachtet", bezieht Rechtsanwalt Stefan Wirth in einem Brief am 11. September 2018 Stellung. Weiter führte er an:
"Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die gewählte Fragestellung gezielt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg ausgesucht wurde".
Auf Nachfrage erklärte Manfred Seel, Initiator der Bürgerinitiative zum Erhalt der Straße, wie es nun weitergehen solle. Seel und die weiteren Initiatoren werden erneut Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren einholen, um "diesen lächerlichen Formfehler" auszumerzen. Eines wird sich aber definitiv nicht ändern, so Seel:
"Auf Punkt und Komma genau, werden wir noch einmal die selbe Fragestellung einreichen. Wenn der Gemeinderat die Zulässigkeit wieder ablehnt, werden wir Klage einreichen", erklärt Manfred Seel.