Katastrophenschutz Schwaben
Aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben bleiben untersagt
Weiterhin werden in Schwaben bis zum 31. Januar medizinisch aufschiebbare stationäre Behandlungen untersagt. Somit wird die stationäre Versorgung von Notfällen und COVID19-Patienten sichergestellt.