Auch immer mehr Hobby-Fotografen nutzen mittlerweile Drohnen um Bilder aus der Luft zu „schießen“ und so mal einen ganz anderen Blickwinkel zu erhalten. Dass man dazu etwas Talent und vor allem Geduld mitbringen muss, bis die Drohne sicher in luftigen Höhen schwebt, haben wir im Selbstversuch festgestellt. Glücklicherweise endete der Versuch für alle Beteiligten ohne größere Schäden. Damit das auch so bleibt, haben wir uns für die Drohnen-Thematik jemanden ausgesucht, der sich damit wirklich auskennt und die „unbemannten Fluggeräte“ seit Jahren unfallfrei für seine Zwecke einsetzt. Gelandet sind wir bei unserer Recherche bei Oliver Gloßner und Thomas Broll von der Luftbild Manufaktur in Harburg.
Das Harburger Brückenfest als Panorama-Aufnahme.
Bild: Die Luftbild Manufaktur
Harburg - Oli sammelt bereits seit über 20 Jahren „Flugerfahrung“. Denn so lange ist er schon Modellflieger, Show-Pilot und Wettbewerbspilot. Thomas fotografiert seit 12 Jahren, er hat den „Kamerablick“ und weiß somit genau, was man für ein tolles Bild braucht. Die beiden haben vor sechs Jahren ihr Know-How kombiniert und die Luftbild Manufaktur gegründet. Seitdem bieten die beiden ihren Kunden Bilder und Videos aus einer neuen Perspektive, der Luft, an. Egal ob Auftragsarbeiten für Privatpersonen und Industrie oder Veranstaltungen, alles ist möglich für die Harburger Luftbild Manufaktur. Unter anderem fotografieren die beiden dann schon mal das Donauwörther Reichsstraßenfest oder das Harburger Brückenfest aus der Luft. Aber auch Veranstaltungen großer Firmen sind immer wieder dabei. Bei einem großen Firmenevent von Bosch im Europapark hatten die beiden einen Auftrag der etwas anderen Art. Anstatt Fotos zu schießen, waren Thomas und Oli als Kuriere unterwegs.
Donauwörth aus der Vogelperspektive.
Bild: Die Luftbildmanufaktur
Mit ihrer Drohne flogen sie ein Paket auf die Bühne in der Veranstaltungshalle. „Das war eine etwas andere Nummer“, so Thomas. Aber auch einige andere besondere Aufträge haben die beiden bereits übernommen. Besonders sind die Aufträ-ge vor allem dann, wenn die beiden Gelände überfliegen, die eigentlich Tabu sind. „Mit Sondergenehmigungen haben wir schon die JVA in Kaisheim und die Kaserne in Dillingen, also militärischen Sperrbereich, überflogen“, erzählt Thomas. Ausgestattet sind die beiden dafür mit einer Drohne, die sie ganz nach ihren Bedürfnissen entwickelt und auch gebaut haben: „Wir wissen am besten, wie unsere Drohne beschaffen sein muss, damit sie für unsere Aktivitäten passt“, erklärt Oli. „Wir haben aber auch Drohnen, die man im Handel kaufen kann. Diese werden für Trainings genutzt und um neue Funktionen der Hersteller zu testen. Insgesamt haben wir fünf Drohnen. Aber wir benutzen eigentlich immer nur ein bis zwei“, erklärt Thomas. Das hat sich über die Jahre herauskristallisiert. Ähnlich war es bei der verwendeten Kamera. „Am Anfang haben wir auch gedacht, dass wir unbedingt eine Vollformat Spiegelreflexkamera unter die Drohne hängen müssen. Aber wir haben dann festgestellt, dass sich eine spiegellose Kamera besser dafür eignet, weil sie kleiner und leichter ist. Der Qualität tut das keinen Abbruch“, so Thomas. Ein ganz besonderes Projekt haben die beiden derzeit am Laufen. Gemeinsam bringen sie ihr Know-How auf die Philippinen. „Wir sind in letzter Zeit immer mal wieder vor Ort, um dort Leute im Umgang mit Drohnen auszubilden“, erzählt Oli, der selbst philippinische Wurzeln hat. Hintergrund des Projekts: Olis Cousin hat auf den Philippinen ein Ingenieurbüro, das in den Bereichen Flächenrecycling und Infrastrukturplanung tätig ist. „Mit Hilfe der Drohnen sollen dort zukünftig die Projekte (z. B. neue Hafengebiete, Deponien) dokumentiert werden. Es ergeben sich aber noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, z. B. im Bereich Tourismus und Marketing. Deshalb haben wir in Manila die Firma DroneWorxx Asia Inc. gegründet. Diese soll das Geschäft in den Philippinen abwickeln“, erzählt Thomas. Da Drohnen auf den Philippinen noch nicht sehr verbreitet sind, schulen Oli und Thomas die zukünftigen Piloten, damit auch diese die Welt aus einem anderen Blickwinkel sehen und dokumentieren können.
Oliver und Thomas in Aktion.
Bild: Die Luftbild Manufaktur
Info
Über die Arbeit von Oli und Thomas könnt ihr euch unter www.luftbild-manufaktur.com informieren.
Was muss man beim Betrieb einer Drohne beachten, was ist sogar verboten?
Seit Anfang April 2017 ist die neue Drohnenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (kurz: BMVI) in Kraft. Seither gibt es einiges, was sich für private Drohnennutzer geändert hat. Für die gewerblichen Nutzer von Drohnen hat sich hingegen nicht viel verändert. Bis Oktober läuft noch die Übergangsfrist für die neue Verordnung. Wer sich ab Oktober nicht an die Regeln hält, macht sich strafbar und riskiert ein Bußgeld. Kennzeichnungspfl icht: Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, ist der Betreiber verpfl ichtet diese zu kennzeichnen, damit der Besitzer im Falle eines Unfalls ermittelt werden kann. Das bedeutet: Auf dem Quadrocopter müssen Name und Anschrift stehen. Auch dann, wenn das Gerät auf einem Modellflugplatz betrieben wird. Diese Beschriftung muss dauerhaft und feuerfest sein. Kenntnisnachweis: Wer größere und professionell einsetzbare Drohnen, die schwerer als 2 Kilogramm sind, im Einsatz hat, muss einen Kenntnis- oder Flugkundenachweis beibringen. Dieser wird entweder vom Luftfahrt-Bundesamt oder einem Luftsportverband erteilt. Wer bereits eine Pilotenlizenz hat, benötigt keinen Kenntnisnachweis und auch auf Modellfl uggeländen ist er nicht erforderlich. Erlaubnispfl icht: Drohnen ab 5 Kilogramm Startgewicht benötigen eine Aufstiegsgenehmigung der jeweiligen Landesluftbehörde. Wer höher hinaus will als 100 Meter, braucht eine Ausnahmeerlaubnis. Generell eine Genehmigung ist notwendig, wenn die Drohne außerhalb der Sichtweite des Piloten gefl ogen werden soll. Versicherungspfl icht: Sowohl private als auch gewerbliche Drohnenpiloten müssen ihrer Versicherungspfl icht nachkommen, da unbemannte Flugkörper der Haftpfl icht für Drittschäden nach dem Luftverkehrsgesetz unterliegen. Da die meisten privaten Haftpfl ichtversicherungen keine Versicherung für Fluggeräte enthalten, müssen Drohnenpiloten eine Zusatzversicherung abschließen. Wo darf nicht gefl ogen werden? Über und in der Nähe von Landesbehörden, Verfassungsorganen, Flugplätzen, Industrieanlagen und Gefängnissen. Ebenfalls verboten ist das Überfl iegen von Menschenansammlungen (Konzerte, Demonstrationen), von Einsatzorten mit Rettungskräften, Fernstraßen und Bahnanlagen. Auch über Wohngebieten dürfen Drohnen nicht fl iegen. Ausgenommen von dieser Regel sind Drohnen die weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kamerafunktion haben. Haben die Piloten die Erlaubnis der Grundstücksbesitzer oder handelt es sich um das eigene Grundstück ist das Flugverbot hinfällig.
Info
Weitere Informationen zur neuen Drohnenverordnung gibt es unter www.bmvi.de