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Claudia Wernhard von der Fachstelle für Kindertagesbetreuung im Landratsamt unterstützt alle Beteiligten im Bereich Kindertagesbetreuung. Sie berät Einrichtungsträger, begleitet Kitas in pädagogischen und organisatorischen Frage und unterstützt Kommunen bei dem Ausbau der Kindertagesbetreuung. Wir haben ihr Fragen zur Betreuungssituation im Landkreis gestellt.
Donau-Ries-Aktuell: Frau Wernhard, seit 2013 hat jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Trotzdem hört man immer wieder von langen Wartelisten. Wie ist die Situation im Landkreis?
Claudia Wernhard: Die Kommunen im Landkreis Donau-Ries erkannten den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, investierten rechtzeitig und stellen in der Regel ausreichend Plätze zur Verfügung. In einigen Kommunen können Kinder unter drei Jahren in den altersgemischten Kindergartengruppen aufgenommen und altersgerecht betreut werden.
DRA: Und wenn doch mal alle Plätze voll sind?
C. W.: Engpässe bei der Suche nach einem Krippenplatz gibt es in der Regel nur, wenn Eltern während des laufenden Kindergartenjahres einen Betreuungsplatz benötigen. Meist gelingt es, nach kurzer Wartezeit einen Platz bzw. eine Tagesmutter zu vermitteln.
DRA: Sind weitere Kitaplätze geplant?
C. W.: Derzeit wird in Münster ein neuer Kindergarten errichtet, der in Kürze bezugsfertig ist. Hier entsteht auch eine Krippe mit zwölf Plätzen.
DRA: Wie unterschiedlich ist der Bedarf in den Städten und kleinen Gemeinden? Tun sich kleine Gemeinden schwer, ausreichend Kinder zusammenzubringen, um eigene Krippengruppen in den Kindergärten einzurichten?
C. W.: Kleine Kommunen bieten durchaus reine Krippengruppen an oder eröffnen den Eltern die Möglichkeit, die Kinder in einer altersgeöffneten Kindergartengruppe aufzunehmen. Es ist tatsächlich so, dass in den Städten mehr Plätze – vor allem für sehr junge Kinder ab sechs Monaten nachgefragt werden.
DRA: Manche Einrichtungen sind in ihren Buchungszeiten oft sehr flexibel, andere weniger. Gibt es hier Lösungsansätze, sodass berufstätige Eltern ihre Kinder möglichst gut betreut wissen?
C. W.: Die Kindertagesstätten sind verpflichtet, jährlich einen Fragebogen an die Eltern zu verteilen, in dem unter anderem die gewünschten bzw. benötigen Öffnungs- und Ferienzeiten abgefragt werden. Sollte die Befragung einen geänderten Bedarf ergeben, reagieren die Einrichtungen entsprechend ihrer Möglichkeiten. In den letzten Jahren verlängern immer mehr Einrichtungen die Öffnungszeiten, um bedarfsgerechte Plätze anbieten zu können. Im Kindergarten ist eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden an mindestens vier Tagen in der Woche erforderlich, um den Bildungsauftrag erfüllen zu können. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt auch, dass Einrichtungen meist weniger als 30 Tage schließen.